Allgemeine Geschäftsbedingungen

Medieninhaber, Herausgeber, Hersteller und Redaktion

Schülerunion Wien
Postfach 21,
1082 Wien

ZVR-Zahl: 895863327

Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen
Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen.

Preis
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Leistung mangels anderer Vereinbarung nach dem
tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Auch behalten
wir uns vor den Preis aufgrund von Änderungen, die sich durch die Inflation ergeben zu ändern. Diese
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt biszur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller eventuell anfallenden Kosten
unser Eigentum.

Transport/Lieferung
Auf Wunsch wird die Ware an die im Formular angegebene Adresse geliefert. Die dadurch
entstehenden Kosten trägt der Käufer. Alternativ kann die Bestellung auch kostenfrei in unserem Büro
abgeholt werden.
Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein
Rechtsanspruch zusteht.

Gewährleistung
Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzeswegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten
wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder
Preisminderung zu erfüllen.

Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden
war. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen.
Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber
innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und
Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Einseitige Leistungsänderungen
Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer
Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung, insbesondere angemessene
Lieferfrist unsererseits gelten als vorweg genehmigt.
Sachlich gerechtfertigte und geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können
unsererseits vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen.
Leistungsverweigerung Verbote und Zurückbehaltung Verbote
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich
eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu
ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung
Auf alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Zur
Entscheidung aller aus Kaufverträgen entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Vereines
sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen
Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.